M16 Konstruktionsmuttern EN 14399-4 HV Kl.10 feuerverzinkt 50 Stk.
Konstruktionsmuttern M16×2 EN 14399-4, HV-System, Stahl der Klasse 10, feuerverzinkt tZn. Nennschlüsselweite 27 mm, Höhe 13 mm. Preis für 50 Stück, Masse der gesamten Packung 2,10 kg. Nur Muttern.
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Konstruktionsmuttern M16 EN 14399-4 HV — 50 Stück
Sechskantmuttern aus Stahl der Klasse 10 mit durchgehendem metrischem Regelgewinde M16×2. HV-Ausführung nach EN 14399-4 mit Feuerverzinkung tZn. Dies ist eine Konstruktionsmutter mit einer Nennschlüsselweite von 27 mm.
Technische Parameter
- Produktart: Sechskant-Konstruktionsmutter
- Norm: EN 14399-4
- Verbindungssystem: HV
- Werkstoff: Stahl
- Festigkeitsklasse: 10
- Oberfläche: Feuerverzinkt (tZn)
- Gewindedurchmesser: M16
- Gewindesteigung: 2 mm
- Gewindeart: Metrisches Regelgewinde
- Ausführung: Durchgehend
- Außenform: Sechskant — ohne Flansch
- Mutternhöhe m: 13 mm — Katalognennmaß
- Schlüsselweite s: 27 mm — Katalognennmaß
- Verwendungszweck: Teil einer HV-Garnitur für vorgespannte Verbindungen
- Maßgrundlage: Katalognennmaße, keine Messwerte der fertigen Charge
- Packungsinhalt: 50 Stk.
- Verkaufseinheit: Packung
- Masse der vollständigen Packung: 2,10 kg

Auswahl für eine HV-Verbindung
Die Mutter ist Teil einer HV-Schraubengarnitur für vorgespannte Verbindungen. Wählen Sie Schraube, Mutter und Scheiben als abgestimmte Garnitur gemäß der Herstellerdokumentation. Übereinstimmende Durchmesser und Klassen reichen nicht aus, um die Konformität der gesamten Garnitur zu bestätigen. Wichtig sind auch Beschichtung, Gewindepassung und Vorbereitung der Kontaktflächen.
Das Angebot umfasst nur Muttern. Schrauben und Scheiben gehören nicht zu dieser Packung. HV bezeichnet das Konstruktionssystem, die Klasse 10 gilt für die Mutter. Die Angabe 10.9 bezeichnet die Schraubenklasse.
Die angegebenen 13 mm und 27 mm sind Katalognennmaße. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl die Zinkbeschichtung und die Anforderungen der Garnitur. Prüfen Sie Gewindepassung, Vorspannbedingungen und Anziehdrehmoment in der Dokumentation der betreffenden Charge und der vollständigen Garnitur.

Maße und Bezeichnungen der Skizze
d — metrisches Gewinde M16; Nenndurchmesser 16 mm.
P — Regelgewindesteigung: 2 mm.
m — Katalognennhöhe der Mutter: 13 mm.
s — Katalognennschlüsselweite: 27 mm.
Die eigene Katalogskizze zeigt eine Stirnansicht und eine axiale Ansicht mit Halbschnitt sowie die Bezeichnungen d, m und s. Die Produkt- und Verpackungsgrafiken veranschaulichen die Familie. Die Zahl der dargestellten Muttern bestimmt nicht den Packungsinhalt.
Lieferumfang
Der Preis gilt für 50 Muttern M16 EN 14399-4 HV der Klasse 10, feuerverzinkt. Die Masse genau dieser gesamten Packung beträgt 2,10 kg.
Häufige Fragen
Wie viele Stück umfasst der Preis?
Der Preis gilt für eine Packung mit 50 Muttern. Dies ist der Packungspreis und nicht der Preis einer einzelnen Mutter.
Welches Gewinde und welche Schlüsselweite hat diese Variante?
Metrisches Regelgewinde M16×2, Nennschlüsselweite 27 mm und Nennhöhe 13 mm.
Ist dies Klasse 10 oder 10.9?
Die Klasse der Mutter ist 10. Die Bezeichnung 10.9 gilt für die Schraubenklasse. Die Norm dieser Mutter ist EN 14399-4, HV-System.
Enthält die Packung eine vollständige HV-Garnitur?
Nein. Die Packung enthält nur Muttern. Wählen Sie Schrauben und Scheiben nach der Dokumentation einer abgestimmten HV-Garnitur und berücksichtigen Sie Beschichtung und Gewindepassung.
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NormEN 14399-4
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VerkaufseinheitPackung
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WerkstoffStahl
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GewindeartMetrisches Regelgewinde
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VerwendungszweckBestandteil einer HV-Garnitur für vorgespannte Verbindungen
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Menge pro Packung50 Stk.
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AusführungDurchgehend
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Gewindesteigung2 mm
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Schlüsselweite s27 mm — Katalognennwert
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ProduktartSechskantmutter für Stahlbau
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GewindedurchmesserM16
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Mechanische Eigenschaftsklasse10
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Masse der vollständigen Packung2,10 kg
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OberflächeFeuerverzinkt (tZn)
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Mutternhöhe m13 mm — Katalognennwert
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Grundlage der MaßeKatalognennmaße; keine Messung der fertigen Charge
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VerbindungssystemHV
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AußenformSechskant — ohne Flansch
1. Augenschutz:
– Tragen Sie stets eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschutz, um Ihre Augen vor Funken, Partikeln und Metallsplittern zu schützen.
2. Gehörschutz:
– Verwenden Sie in lauter Umgebung Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel, um Gehörschäden zu vermeiden.
3. Atemschutz:
– Tragen Sie bei Arbeiten in staubiger Umgebung oder bei auftretenden Dämpfen eine filtrierende Maske oder ein geeignetes Atemschutzgerät.
– Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes.
4. Schutz von Händen und Haut:
– Verwenden Sie Schutzhandschuhe gegen mechanische Verletzungen und Chemikalien.
– Verwenden Sie bei Bedarf Schutzcremes gegen Hautreizungen und Austrocknung.
5. Arbeitskleidung:
– Arbeiten Sie in Schutzkleidung, die gegen Funken und Spritzer beständig ist.
– Vermeiden Sie lose Kleidung, Schmuck und offene Haare in der Nähe von Maschinen.
6. Brandgefahr:
– Halten Sie den Arbeitsplatz frei von brennbaren Materialien, beispielsweise Papier, Textilien und Chemikalien.
– Halten Sie einen funktionsfähigen Feuerlöscher bereit und machen Sie sich mit seiner Bedienung vertraut.
7. Elektrische Gefahren:
– Prüfen Sie vor der Verwendung den Zustand von Leitungen und elektrischen Geräten.
– Verwenden Sie elektrische Geräte nicht unter feuchten Bedingungen.
– Trennen Sie Geräte bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten von der Stromversorgung.
8. Verwendung von Maschinen und Werkzeugen:
– Prüfen Sie regelmäßig den technischen Zustand von Maschinen und Werkzeugen.
– Verwenden Sie Geräte gemäß den Herstelleranweisungen.
– Schneiden und Werkzeuge müssen laufend gewartet und in gutem Zustand gehalten werden.
– Maschinen müssen mit geeigneten Abdeckungen und Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.
9. Materialhandhabung:
– Verwenden Sie Transportgeräte zum Bewegen schwerer Bauteile.
– Heben und tragen Sie nach ergonomischen Grundsätzen, um Verletzungen zu vermeiden.
10. Umgang mit Chemikalien:
– Lagern Sie Chemikalien in gekennzeichneten, sicheren Behältern.
– Verwenden Sie Mittel gemäß den Herstelleranweisungen und den Arbeitsschutzregeln.
– Sorgen Sie beim Umgang mit Chemikalien für Luftzirkulation.
Weitere wichtige Regeln:
– Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und ordentlich.
– Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs.
– Sorgen Sie für Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
– Führen Sie regelmäßig Arbeitsschutzaudits durch und beachten Sie die geltenden Vorschriften.

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